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Kostentransparenz
Die Tagespflege „Lebenswege“ ist ein anerkannter Vertragspartner der Pflegekassen und der Sozialbehörde. Grundsätzlich setzen sich die Kosten für die Tagespflege aus den Pflegeleistungen der Pflegekassen und einem Eigenanteil zusammen. Der Besuch unserer Tagespflege wird in Tagessätzen abgerechnet. Diese Sätze sind das Ergebnis jährlicher Verhandlungen mit den Pflegekassen und der Sozialbehörde, deren Ziel die Vereinheitlichung der Tagessätze ist.
Leistungen der Pflegekassen
- Übernahme des Pflegesatzes der jeweiligen Pflegestufe (individueller Pflegebedarf)
- Übernahme der Fahrtkosten
- Die pflegebedingten Kosten werden je nach Pflegestufe bis zu einem Höchstbetrag pro Monat vergütet.
Der Pflegekassenanteil wird nach der Pflegestufe bestimmt.
Bei zusätzlicher Inanspruchnahme von häuslicher Pflege oder eines ambulanten Pflegedienstes (Kombinationsleistungen) erhöhen sich die Sätze um 50%. Für Betreuungsleistungen bei erheblicher eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45b), insbesondere bei Demenz, werden von der Pflegekasse pro Monat 100 bzw. 200 Euro erstattet, die auch für die Tagespflege genutzt werden können. Hiermit können Sie Ihren Eigenanteil weiter reduzieren.
Eigenanteil
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (laufende Betriebskosten, individuelle Anschaffungen etc.)
Der Eigenanteil liegt bei 24 bis 27 Euro täglich pro Person. Dieser ist unabhängig von der Pflegestufe und gilt für alle Tagespflegestätten.
Ihre Fragen zur Kostenklärung, beantworten wir Ihnen gerne. Selbstverständlich unterstützen wir Sie ebenso bei den behördlichen Anträgen. Sprechen Sie uns an – wir vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Termin.